Interessierte werden gebeten, sich vorgängig über die Website https://llv.li/anmeldung-aav anzumelden.
Die Angaben in der Anmeldung sind notwendig, damit allfällige vorbereitende Massnahmen beim Amt für
Justiz und bei der Steuerverwaltung vorgenommen werden können. Erforderlich ist die Identifikation vor Ort
mittels eines gültigen Reisepasses oder einer Identitätskarte. Ebenso werden alle Interessierten gebeten,
den eigenen Laptop zu verwenden - es stehen keine Leihgeräte zur Verfügung. Ein WLAN-Zugang zu den E-
Government-Diensten wird bereitgestellt.
Diese Möglichkeit eines alternativen Anmeldeverfahrens hat
die Regierung Anfang April 2025 angekündigt, damit Personen, die ihre eID.li im Geschäftsverkehr nicht
verwenden möchten, die E-Government-Dienste dennoch nutzen können. Seit Januar 2025 erfolgt die
Abwicklung sämtlicher Mehrwertsteuergeschäfte nur noch über das neue eMWST-Portal. Dazu gehören
unter anderem die An- und Abmeldung zur MWST-Pflicht, die Abrechnungen inkl. Korrekturen, das
Antragswesen sowie die Kommunikation zwischen Unternehmen und Steuerverwaltung. Die Voraussetzung
zur Nutzung des neuen eMWST-Portals sind die eID.li (www.eid.li) - oder neu das alternative Anmeldeverfahren - sowie
die Aktivierung eines Unternehmens und die Festlegung der Vertretungen des Unternehmens im
sogenannten Basisdienst eVertretung (www.aju.llv.li). Auch der Basisdienst eVertretung ist neu und wurde
gemeinsam mit dem eMWST-Portal Ende Oktober 2024 im Rahmen einer Medienorientierung präsentiert
und in der Folge bereitgestellt.
Weitere Informationen zum alternativen Anmeldeverfahren sind unter
folgendem Link zu finden: https://llv.li/anmeldung-aav
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve
Beck
Generalsekretärin
T +423 236 74 37
eve.beck@regierung.li
--- ENDE Pressemitteilung Alternatives Anmeldeverfahren zu E-Government-Diensten ab 20. Mai 2025 verfügbar ---
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