Gewerbliche Schutzrechte leisten einen wichtigen Beitrag zu Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlichem Wachstum. Deshalb sollen der europaweite und der nationale Designschutz noch besser auf die Anforderungen der digitalen Wirtschaft abgestimmt und benutzerfreundlicher ausgestaltet werden. Die neue EU-Richtlinie schafft einen zeitgemässen und einheitlichen Rechtsrahmen für analoge und digitale Gestaltungen. Künftig können neben klassischen Gestaltungen auch bewegte Erscheinungsformen sowie rein digitale Designs geschützt werden. Ebenso werden die Anforderungen an die Darstellung von Designs an den Stand der Technik angepasst. Dadurch wird insbesondere der Schutz von digitalen, virtuellen und dynamischen Gestaltungen erleichtert.
Das liechtensteinische Designgesetz erfüllt bereits heute einen grossen Teil der neuen europäischen Vorgaben. Die vorgesehenen Anpassungen dienen deshalb vor allem der weiteren Modernisierung und Harmonisierung des Rechtsrahmens. Dabei bleibt das Designrecht technologieneutral und wird zugleich den Anforderungen der digitalen Zukunft gerecht.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 22. Januar 2027.
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Katja Gey, Leiterin, Amt für Volkswirtschaft
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