Der UN-Pakt II verpflichtet die Vertragsstaaten, die Achtung und Gewährleistung der bürgerlichen und politischen Rechte sicherzustellen. Dazu zählen unter anderem das Recht auf Leben, das Verbot von Folter und Sklaverei, die persönliche Freiheit und Sicherheit, das Recht auf ein faires Verfahren, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die Meinungs- und Ausdrucksfreiheit sowie die politische Teilhabe.
Der dritte Länderbericht Liechtensteins erläutert die in der Berichtsperiode erfolgten gesetzlichen, administrativen und sonstigen Massnahmen zur Umsetzung des UN-Paktes II. Er enthält allgemeine Informationen zur nationalen Menschenrechtssituation sowie Ausführungen zum Verfassungs- und Rechtsrahmen, zur nationalen Menschenrechtsinstitution, zur Korruptionsbekämpfung, zur Nichtdiskriminierung und Gleichstellung sowie zu weiteren menschenrechtlichen Themenbereichen.
Aufgrund der Breite des Paktes deckt der Bericht eine Vielzahl von Themen ab. Dazu gehören unter anderem die Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität, die Gleichstellung der Geschlechter, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, sexuelle und reproduktive Rechte, die Behandlung von Personen in Haft, die Bekämpfung von Menschenhandel, Fragen im Zusammenhang mit Migration, Flucht, Asyl und Staatenlosigkeit, der Zugang zur Justiz sowie die Religions-, Meinungs- und Ausdrucksfreiheit und die Teilhabe am öffentlichen Leben.
Der vollständige Bericht ist auf der Website des Amts für Auswärtige Angelegenheiten (www.aaa.llv.li) unter der Rubrik "Publikationen und Berichte > Berichte > Menschenrechte allgemein" abrufbar.
Pressekontakt:
Alina Brunhart
Diplomatische Mitarbeiterin, Amt für Auswärtige Angelegenheiten
T +423 236 60 69
Alina.brunhart@llv.li





