Die UN-BRK verpflichtet die Vertragsstaaten, die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben sicherzustellen. Liechtenstein hat zahlreiche gesetzliche und politische Massnahmen ergriffen, um Diskriminierung zu verhindern und Barrieren abzubauen.
Der erste Länderbericht Liechtensteins geht auf alle zentralen Bestimmungen der Konvention ein und beschreibt die bestehenden Rechtsgrundlagen wie die Verfassungsnormen, das Behindertengleichstellungsgesetz und ergänzende Regelungen in Bereichen wie Bildung und Sozialschutz. Zuständig als staatliche Anlaufstelle ist die Abteilung Chancengleichheit im Amt für Soziale Dienste. Die unabhängige Monitoringstelle Behinderung ist beim Verein für Menschenrechte angesiedelt.
Der Bericht hält fest, dass der diskriminierungsfreie Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, Bildung und Justiz rechtlich verankert und weitgehend gewährleistet ist. Gleichzeitig beschreibt er laufende Reformen im Erwachsenenschutzrecht und im Massnahmenvollzug sowie den weiteren Ausbau barrierefreier Kommunikation und Information, die schrittweise Umsetzung inklusiver Bildungsstrukturen und die Stärkung gemeindenaher Wohnangebote.
Der vollständige Bericht ist
auf der Website des Amts für Auswärtige Angelegenheiten (
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