Sömmerungsverordnung 2025 erlassen - Fürstentum Liechtenstein

02.05.2025 | von Fürstentum Liechtenstein



02.05.2025, Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 22. April 2025, die Verordnung über die Sömmerung von landwirtschaftlichen Nutztieren im Jahr 2025 verabschiedet. Die Verordnung gilt vom 1. Mai bis zum 30. November dieses Jahres. Wiederum fasst ein Merkblatt zur Sömmerungsverordnung in Kurzform die wichtigsten Punkte zusammen.

Die Sömmerungsverordnung orientiert sich an der Verordnung des Vorjahres und den "Empfehlungen des BLV zur Harmonisierung der Sömmerungsvorschriften der Kantone für das Jahr 2025". Die restriktiven Bestimmungen betreffend eine allfällige Bestossung liechtensteinischer Alpen in Vorarlberg werden wegen der dort nach wie vor gegebenen Tuberkuloseproblematik beibehalten.

Inhaltlich wird die nach wie vor bestehende Problematik betreffend BVD (Bovinen Virus Diarrhoe) betont. Es dürfen nur Tiere der Rindergattung auf den Sömmerungsbetrieb bzw. die Sömmerungsweide aufgetrieben werden, die keiner BVD-Sperre unterliegen. Der Alpvogt hat dazu vor der Alpauffahrt den BVD-Status der Tiere in der Tierverkehrsdatenbank zu kontrollieren. Er ist angehalten, sich im Zweifelsfall an das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen zu wenden.

Die für die Produktion von Alpkäse und anderen Milchprodukten geltenden Vorschriften wurden entsprechend den abgeänderten und vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV genehmigten Branchenleitlinien für Sömmerungsbetriebe leicht angepasst.

Die Sömmerungsverordnung und das Merkblatt sind auf der Homepage der LLV https://www.llv.li/de/news abrufbar.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Justiz
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Werner Brunhart
Landestierarzt
T +423 236 73 18
Werner.Brunhart@llv.li



--- ENDE Online Nachrichten Publikation Sömmerungsverordnung 2025 erlassen - Fürstentum Liechtenstein ---

Quellen:
news aktuell   HELP.ch



Onlinenachrichten.ch

Auf Onlinenachrichten.ch werden aktuelle Nachrichten, Medienmitteilungen und Informationen von Unternehmen aus ganzer Welt veröffentlicht.

HELP Media AG in sozialen Netzwerken
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn

Abonnement

Veröffentlichen Sie Ihre Medienmitteilungen mit einem Abo und profitieren Sie von zwei kostenlosen Medienmitteilungen.

Abonnement 10 Medienmitteilungen (+2 gratis)
Jetzt abonnieren »

Medienmitteilung veröffentlichen

Um Ihre eigene Medienmitteilung auf Onlinenachrichten.ch zu veröffentlichen, klicken Sie auf den folgenden Link:

Jetzt Medienmitteilung veröffentlichen »

Kontakt

E-Mail:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Thurgauerstrasse 40, 8050 Zürich


Copyright © 1996-2025 HELP Media AG, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung