Coventry und Alan Buerger beantragen die Abweisung der Abacus-Klage

04.09.2025 | von Coventry



04.09.2025, Der Antrag unterstreicht, dass die Behauptungen von Abacus unbegründet sind, da Lapetus, sein wichtigster Anbieter von Werten zur Lebenserwartung, am 31. August seine Pforten geschlossen hat.

Coventry First LLC („Coventry") und sein Mitbegründer und geschäftsführender Vorsitzender, Alan H. Buerger, gaben heute bekannt, dass sie am 29. August 2025 einen Antrag auf Abweisung der Klage von Abacus Global Management, Inc. („Abacus") (NASDAQ: ABL) vor dem U.S. District Court for the Middle District of Florida gestellt haben.

In der Klageschrift bringen Coventry und Buerger zum Ausdruck, dass sie die Klage von Abacus für einen Versuch halten, eine verfassungsrechtlich geschützte Debatte zum Schweigen zu bringen. Wie der Antrag besagt:

„Der erste Verfassungszusatz drückt ‚ein tiefes nationales Bekenntnis zu dem Grundsatz aus, dass die Debatte über öffentliche Themen ungehemmt, robust und weit offen sein sollte.' Abacus versucht jedoch, diesen Grundsatz auf den Kopf zu stellen. Angesichts der Kritik an ernsten, von Abacus selbst verursachten Problemen hat Abacus diese unbegründete Klage eingereicht, um diejenigen mundtot zu machen, die auf die Wahrheit hingewiesen oder ihre verfassungsrechtlich geschützte Meinung geäussert haben. Das können sie nicht tun."

In dem Antrag wird auch hervorgehoben, dass Abacus in Lapetus Solutions, Inc. („Lapetus") als primären Anbieter von Werten zur Lebenserwartung investierte und sich in hohem Masse darauf verliess – Lapetus gab jedoch öffentlich bekannt, dass es seinen Betrieb zum 31. August 2025 eingestellt hat. Diese Entwicklung unterstreicht die Bedenken, die hinsichtlich der Praktiken von Abacus geäussert wurden, und zeigt, wie wichtig eine offene Debatte über die Life Settlement-Branche ist.

„Die Beschwerde von Abacus ist ein Versuch, eine solide Debatte über wichtige Fragen, die die Life Settlement-Branche betreffen, zu unterbinden, einschliesslich der Zuverlässigkeit von Schätzungen der Lebenserwartung", sagte Buerger. „Transparente Offenlegungen fördern die Interessen von Anlegern, Aufsichtsbehörden und des gesamten Life Settlement-Marktes, und der erste Verfassungszusatz schützt das Recht, Meinungen und Bedenken zu äussern, insbesondere bei Angelegenheiten von so grossem öffentlichem Interesse."

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Quellen:
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