Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza

28.11.2025 | von Ministerium für Gesellschaft und Justiz



28.11.2025, Die Regierung hat am Mittwoch, 26. November 2025, die Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza verabschiedet. Hintergrund ist der Nachweis des in Europa weit verbreiteten Vogelgrippevirus bei einem Wildvogel am 4. November 2025 in Bern. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, erliess das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am 6. November 2025 eine entsprechende Verordnung und definierte erste Beobachtungsgebiete, die drei Seen im Schweizer Mittelland umfassten. Nach einem weiteren Vogelgrippefall im Kanton Zürich wurden am 13. November 2025 zusätzliche Beobachtungsgebiete entlang verschiedener Seen und Fliessgewässer bis nach St. Margrethen SG festgelegt. Mit dem Auftreten von fünf weiteren Fällen am 21. November 2025 weitete das BLV das Beobachtungsgebiet schliesslich auf die gesamte Schweiz aus.

Damit gilt nun auch das gesamte Landesgebiet Liechtensteins als Beobachtungsgebiet. Die liechtensteinische Verordnung wurde entsprechend der gleichlautenden Regelung des BLV erlassen und tritt bis zum 31. März 2026 in Kraft.

Schutz der Geflügelhaltungen in den Beobachtungsgebieten

Im Beobachtungsgebiet gelten besondere Schutz- und Hygienemassnahmen, um eine Weiterverbreitung des Virus zu verhindern. Geflügelhaltende mit 50 oder mehr Tieren müssen insbesondere sicherstellen, dass ihre Tiere keinen Kontakt zu Wildvögeln haben und die in der Verordnung festgelegten Biosicherheitsmassnahmen umsetzen. Dazu gehören etwa die getrennte Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen und Laufvögeln sowie Zugangsbeschränkung und Hygienemassnahmen bei Stallarbeiten.

Für Geflügelmärkte und - ausstellungen sowie andere Ansammlungen von Geflügel gelten während der Geltungsdauer der Verordnung Einschränkungen. Diese Bestimmungen gelten für alle Geflügelhaltungen in der ganzen Schweiz, unabhängig von der Anzahl der Tiere. Die Beiträge für die Programme "Besonders tierfreundliche Haltung" und "Regelmässiger Auslauf im Freien" werden weiterhin gewährt, sofern alle geltenden Vorschriften eingehalten werden. Die Kennzeichnung "Freilandhaltung" darf weiterhin verwendet werden.

Wachsamkeit und Biosicherheit: Geflügelhalterinnen und -halter sind gefordert

Die Geflügelhalterinnen und -halter sind aufgefordert, ihre Tiere aufmerksam zu beobachten. Im Fall von Verdachtssymptomen, wie Atembeschwerden, Schwellungen im Kopfbereich, deutlicher Rückgang der Legeleistung, dünnen oder fehlenden Eischalen, Apathie oder erhöhter Sterblichkeit, müssen sie unverzüglich eine Tierärztin oder einen Tierarzt informieren. Bei Wasservögeln können die Krankheitsanzeichen weniger sichtbar sein, weshalb Wachsamkeit besonders wichtig ist.

Die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmassnahmen im ganzen Land bleibt der wirksamste Schutz gegen die Vogelgrippe. Alle Geflügelhaltenden - gewerbliche wie private - müssen ihre Tiere zudem beim Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen registrieren.

Tot aufgefundene Wildvögel nicht berühren

Die Bevölkerung wird gebeten, tote und kranke Wildvögel nicht zu berühren und solche Funde der Wildhut, der Polizei oder dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen zu melden.

Eine Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen ist sehr selten und wurde bisher nur in Einzelfällen nach engem, ungeschütztem Kontakt mit infiziertem Geflügel beobachtet. Geflügelprodukte wie Pouletfleisch und Eier können weiterhin ohne Bedenken konsumiert werden.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Justiz

Werner Brunhart, Landestierarzt, Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen

T +423 236 73 18

E-Mail: werner.brunhart@llv.li



--- ENDE Online Nachrichten Publikation Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza ---

Quellen:
news aktuell   HELP.ch



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