Postulatsbeantwortung für eine bezahlte Trauerzeit für Arbeitnehmende verabschiedet

04.03.2026 | von Fürstentum Liechtenstein



Bildrechte: Fürstentum Liechtenstein

04.03.2026, Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. März 2026, die Postulatsbeantwortung betreffend die gesetzliche Verankerung einer bezahlten Trauerzeit für Arbeitnehmende verabschiedet. Das Postulat war im Oktober des vergangenen Jahres vom Landtag an die Regierung überwiesen worden.

Mit dem Postulat wurde die Regierung eingeladen aufzuzeigen, wie eine bezahlte Trauerzeit für Arbeitnehmende ausgestaltet werden könnte, in welchem Umfang sie angemessen wäre und wie sich die Rechtslage in Liechtenstein und in den umliegenden Ländern derzeit darstellt.

Bezüglich einer allfälligen Einführung eines expliziten Anspruchs auf Trauerzeit ist zu beachten, dass der Umgang mit Trauerfällen sehr subjektiv ist und Kriterien entsprechend schwierig zu definieren sind. Die Regierung kommt in der Postulatsbeantwortung zum Schluss, dass das Arbeitsrecht in Liechtenstein - sehr ähnlich wie in den anderen deutschsprachigen Ländern - bereits heute Ansprüche im Zusammenhang mit einem Todesfall gewährt. Daneben soll das Instrument der individuellen Zumessung für besondere Trauerfälle beibehalten werden. Eine zusätzliche Regelung für einen Anspruch auf Trauerzeit wird vor diesem Hintergrund als der jeweiligen subjektiven Situation nicht angemessen erachtet.

Pressekontakt:

Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Sport

Katja Gey, Leiterin Amt für Volkswirtschaft

T +423 236 68 80

katja.gey@llv.li



--- ENDE Online Nachrichten Publikation Postulatsbeantwortung für eine bezahlte Trauerzeit für Arbeitnehmende verabschiedet ---

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Quellen:
news aktuell   HELP.ch



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