Bericht und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine genehmigt

13.05.2026 | von Fürstentum Liechtenstein




13.05.2026, Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 12. Mai 2026, den Bericht und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine verabschiedet. Das Abkommen zwischen den EFTA-Staaten Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein und der Ukraine ersetzt das bisherige FHA und trägt zur stärkeren Integration der Ukraine in den europäischen Markt bei.

Das modernisierte Freihandelsabkommen mit der Ukraine enthält neu Kapitel zum elektronischen Handel, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Handel und nachhaltige Entwicklung. Überarbeitet wurden zudem die Bestimmungen zu Warenhandel, gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Massnahmen, Handelserleichterungen, dem öffentlichen Beschaffungswesen, sowie zur Zusammenarbeit und zum Schutz des geistigen Eigentums. Schliesslich sieht das modernisierte Abkommen auch eine Aktualisierung des Marktzugangs für Waren und eine Liberalisierung des Handels mit bestimmten Produktkategorien vor.

Das bestehende FHA zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine wurde 2010 abgeschlossen und trat für Liechtenstein im Juni 2012 in Kraft. Es handelt sich damit um eines der älteren FHA der EFTA-Staaten. Im Vergleich zu moderneren Abkommen ist es weniger umfassend, weshalb die EFTA-Staaten und die Ukraine entschieden haben, das Abkommen zu modernisieren. Zu diesem Zweck wird das bestehende FHA durch ein neues ersetzt. Die Handelsbeziehungen zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine sollen mit dem neuen FHA weiter vertieft werden.

Pressekontakt:

Ministerium für Äusseres, Umwelt und Kultur

Martin Frick, Leiter Amt für Auswärtige Angelegenheiten

T +423 236 60 50

martin.frick@llv.li



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Quellen:
news aktuell   HELP.ch



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