Mit dem Gesetz wird die Grundlage für ein neues, international anerkanntes Aufsichts- und Registrierungssystem für Nebendienstleister für Rechtsträger geschaffen. Künftig sollen diese Dienstleister - analog zu anderen Finanzmarktteilnehmern - einer Aufsicht nach internationalen Standards unterstehen. Vorgesehen ist insbesondere eine Registrierungspflicht, wobei die fachliche Qualifikation sowie die persönliche Integrität der registrierten Personen sichergestellt werden sollen.
Als zuständige Aufsichtsbehörde wird die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein eingesetzt, die zugleich als zentrale Anlaufstelle für die betroffenen Personen fungiert. Für Personen mit altrechtlicher Gewerbebewilligung ist eine Übergangsregelung vorgesehen, um den Besitzstand zu wahren.
Begleitend zum NDRG werden das TrHG sowie das Gesetz betreffend die Aufsicht über Personen nach Art. 180a des Personen- und Gesellschaftsrechts (180a-Gesetz) angepasst. Zudem wird das Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG) ergänzt, um eine verursachergerechte Finanzierung der Aufsicht sicherzustellen.
Die Vorlage wird vom Landtag voraussichtlich im Juni 2026 in erster Lesung behandelt.
Die von der Regierung verabschiedete Vorlage kann bei der Regierungskanzlei oder über www.bua.llv.li bezogen werden.
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