Aus nachfolgenden Fliessgewässern sind neu keine Wasserentnahmen mehr zulässig:
- Esche inkl. sämtlicher Zuflüsse
- Scheidgraba inkl. sämtlicher Zuflüsse
- Spiersbach inkl. Zuflüsse bis Mündung Möhlibach
Bereits bestehende Sperrungen gelten für:
- Oberaubach / Kappelebach
- Schmettakanal bis Einmündung Spiersbach
Es ist davon auszugehen, dass auch bei weiteren Gewässern, insbesondere bei den kleineren, der Pegelstand unter den Vorgaben gemäss Merkblatt "Wasserentnahmen aus Fliessgewässern" (www.llv.li) liegt. Entsprechend ist auch bei all diesen Gewässern keine Wasserentnahme erlaubt.
Das Amt für Umwelt beurteilt die Situation fortlaufend und wird bei Bedarf entsprechend informieren.
Pressekontakt:
Amt für Umwelt
Elija Kind, Abteilung Umweltschutz
T +423 236 75
94
elija.kind@llv.li





